FAQ
Häufig gestellte Fragen - Und Ihre Antworten!
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unser Nahwärme-Projekt. Erfahren Sie mehr über unsere nachhaltige Energieversorgung und wie Sie davon profitieren können. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren!
Verpflichte ich mich, Wärme von der Genossenschaft zu beziehen, wenn ich Mitglied werde?
Ja. Die Genossenschaftssatzung kennt zwei unterschiedliche Arten von Mitgliedern: nutzende (also förderfähige) und nicht nutzende Mitglieder. Die zweite Gruppe ist auf 25 % der Mitglieder beschränkt. Da Sie eine Liegenschaft im Versorgungsgebiet besitzen, sieht die Satzung vor, dass Sie auch die Wärmelieferung in Anspruch zu nehmen (§ 14 f) der Satzung). Dabei geht es um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Genossenschaft (s. nächste Frage).
Wird allen Mitgliedern im Quartier ein Nahwärmeanschluss angeboten?
Grundsätzlich ja. Der große Vorteil der kalten Nahwärme ist allerdings, dass sie modular, also in kleineren Abschnitten, entwickelt werden kann. Wir entwickeln daher nur Abschnitte, bei denen auch eine ausreichende Zahl von Eigentümer*innen zu einem Wärmenetzanschluss bereitet erklärt hat – und zwar in Form einer Mitgliedschaft. Die Faustregel ist: Die Anschlussdichte muss bei ca. 40 Prozent liegen bei mindestens 15 Haushalten. Bei weniger Haushalten ist der Entwicklungsaufwand zu groß.
Gegenwärtig ist vorgesehen, allen momentanen Mitgliedern einen Netzanschluss anzubieten – in drei Bauabschnitten, die unterschiedlich lange dauern werden. Der erste Bauabschnitt befindet sich kurz vor der Antragstellung für Investitionskostenförderung nach dem Berliner Förderprogramm BENE2. Dieser wird voraussichtlich 2027 fertiggestellt, alle weiteren bis spätestens Ende 2029.
Was passiert, wenn die angekündigten Wärmepreise nicht eingehalten werden können?
Wir sind gerade dabei, für den Förderantrag die aktuellen Kosten zu ermitteln. Die kalte Nahwärme wird unter den Preisen für das zuvor geplante warme Netz liegen. Bei unerwartet gestiegenen Preisen werden wir eine Generalversammlung einberufen, um mit den Mitgliedern gemeinsam die Lage zu besprechen. Niemand verpflichtet sich mit dem Genossenschaftsbeitritt, höhere Wärmepreise als die bisher genannten zu zahlen. Eine Nachschusspflicht gibt es laut Satzung nicht.
Wie verhalten sich die Wärmepreise zu den Heizungsalternativen?
Die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen ermittelt man durch Vollkostenvergleiche mit anderen Energieträgern. Diese Vergleiche sind Lebenszyklusbetrachtungen unterschiedlicher Heizungen über 20 Jahre, die alle Kosten (Anschaffungskosten, Wartungskosten, Betriebskosten wie Brennstoffe oder Wärmepumpenstrom) einbeziehen. Die Kosten für den Wärmenetzanschluss und für die Anschaffung einer individuellen Wärmepumpe sind über diesen Zeitraum in etwa gleich. Der volle wirtschaftliche Vorteil entfaltet sich nach dieser Zeit: Denn Sie oder Ihre Erben müssten dann wieder eine Wärmepumpe kaufen. Für den Wärmenetzanschluss müssen Sie aber nicht noch einmal zahlen. Das Netz kann weiterhin genutzt werden.
Bei Erdgas stehen die Zeichen allgemein auf Verteuerung: durch den steigenden CO2-Preis; durch die Verpflichtung, ab 2029 15 % und ab 2035 30% erneuerbares Gas zu nutzen sowie durch die Tendenz, dass immer mehr Gaskunden das Netz verlassen
Warum sind sowohl die Mitgliedschaft in der Genossenschaft als auch der Wärmeliefervertrag nicht kurzfristig kündbar?
Die Dauer von Wärmelieferverträgen ist in der AVBFernwärmeV geregelt. Die 10jährige Bindung geht darauf zurück, dass Wärmenetze eine langlebige Infrastruktur sind. Wir beabsichtigen Rohre einzubauen, die bis zu 100 Jahre halten. Wenn zu viele Kunden ihre Verträge innerhalb kurzer Zeit kündigen, ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit des ganzen Unternehmens gefährdet – und damit die Versorgung der anderen Kunden bzw. der anderen Mitglieder. Es würde bei kürzeren Vertragslaufzeiten vermutlich keine Investoren mehr in neue regenerative Wärmenetze geben.
Die Dauer der Mitgliedschaft ist für Wärmegenossenschaften üblich und beträgt lediglich die Hälfte der Dauer des Wärmeliefervertrages. Wir sind davon ausgegangen, dass es nicht sinnvoll ist, von der Genossenschaft mit Wärme beliefert zu werden ohne selbst Mitglied zu sein.
Muss ich mein Haus energetisch modernisieren, um mich an die Nahwärme anschließen zu können?
Nein. Die Wärmepumpen in den Häusern liefern ausreichende Vorlauftemperaturen für angenehme Wärme ohne weitere energetische Maßnahmen. Dennoch ist es sinnvoll, zumindest moderate Maßnahmen vorzunehmen (z.B. Dämmung der obersten Geschossdecke, Fenster- oder Heizkörpertausch). Das spart auch erneuerbare Energie und somit Geld. Fragen Sie einen Energieberater!